Verfassung des Deutschen
Kaiserreiches 1871-1918
Das nachfolgende Schema verdeutlicht die Verfassungsstruktur des Reiches.
Die Verfassung basiert eindeutig auf der des Norddeutschen Bundes und der
der Paulskirche von 1849 und knüpft somit an historische, demokratische
Vorläufer an. Damit ist auch diese Verfassung demokratisch legitimiert
gewesen. Eine entscheidende Veränderung erfuhr die Verfassung im Oktober
1918 hin zu einer parlamentarisch-demokratischen Monarchie. Die
Oktober-Verfassung kam durch die Ereignisse des 9ten November 1918 nicht
mehr zum Tragen.
Auszug aus dem
Verfassungstext:
Seine Majestät der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes,
Seine Majestät der König von Bayern,
Seine Majestät der König von
Württemberg,
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein für die
südlich vom Main gelegenen Theile des Großherzogtums Hessen,
schließen
einen ewigen Bund zum Schutz des Reiches, sowie zur Pflege der Wohlfahrt
des Deutschen Volkes.
Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich
führen und wird nachstehende Verfassung haben.
I. Bundesgebiet
Artikel 1: Das Bundesgebiet besteht aus den Staaten
Preußen mit Lauenburg, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen,
Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg,
Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha,
Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß
ältere Linie, Reuß jüngere Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen,
Hamburg und dem Gebiete des Reichslandes Elsaß-Lothringen. (Siehe auch die
Karte 1871)
II. Reichsgesetzgebung
Artikel 2: Innerhalb dieses Bundesgebietes übt
das Reich das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser
Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Reichsgesetze den
Landesgesetzen vorgehen. ...
IV. Präsidium
Artikel 11: Das Präsidium des Bundes steht dem Könige
von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. * ...
V. Reichstag
Artikel 20: Der Reichstag geht aus allgemeinen und
direkten Wahlen mit geheimer Abstimmung hervor. ** ...
Quelle: Handbuch für das Preußische Herrenhaus, C. Heymanns Verlag, Berlin
1904
* : In der Kaiserproklamation zu Versailles am 18. Januar 1871 hieß es
dazu: dem "Rufe der verbündeten Deutschen Fürsten und Städte Folge zu
leisten und die Deutsche Kaiserwürde anzunehmen. Demgemäß werden Wir und
Unsere Nachfolger an der Krone Preußen fortan den Kaiserlichen Titel ...
führen ..."
**: Damit wurde das Kaiserreich zu dem ersten großen Staat
mit dem modernen, allgemeinen und geheimen Wahlrecht!