Satzung
§ 1 Name, Sitz und Zweck der Arbeitsgemeinschaft
a) Die
Arbeitsgemeinschaft führt den Namen "Tradition und Leben e.V.,
Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des monarchischen Gedankens".
b) Sie
hat ihren Sitz in Köln und ist in das Vereinsregister beim dortigen
Amtsgericht eingetragen. Örtliche
Arbeitskreise im
Bundesgebiet bilden Teile der Arbeitsgemeinschaft.
c) Zweck der
Arbeitsgemeinschaft ist die Förderung des monarchischen Gedankens. Die
Arbeitsgemeinschaft bejaht die demokratische Grundordnung, ist
überparteilich und überkonfessionell.
§ 2 Mitgliedschaft
a) Die
Mitgliedschaft wird
erworben mit Annahme des schriftlichen Aufnahmegesuches durch den Vorstand
und die Zusendung der Mitgliedskarte sowie der Satzung. Mitglied kann
Jeder ohne Rücksicht auf Geschlecht, Stand oder Konfession werden.
b)
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluß. Der
Austritt, dem Vorstand gegenüber jederzeit schriftlich erklärt, wird
hinsichtlich der Beitragspflicht erst mit Ende des laufenden Jahres
wirksam.
c) Ausschluß erfolgt durch Vorstandsbeschluß, wenn ein
Mitglied gegen die Satzung verstößt.
§ 3 Beiträge
a) Um die Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten, muß jedes
Mitglied einen von der Mitgliederversammlung festzusetzenden Jahresbeitrag
entrichten.
b) Keine Person darf durch Verwaltungsausgaben, die dem
Zweck des Vereins fremd sind, oder durch hohe Vergütungen begünstigt
werden.
§ 4 Der Vorstand
a) Der
Vorstand besteht aus
mindestens fünf Personen, von denen einer der Vorsitzende ist. Zwei sind
Stellvertreter. Der Vorstand kann entsprechend geeignete Mitglieder mit
dem Amt des Kassenwarts und des Schriftführers betrauen.
b) Die
Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig.
c) Der Vorstand
vertritt die Arbeitsgemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich. Jedes
Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt.
d) Der Vorstand
wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Eine Wiederwahl ist zulässig.
e) Der jeweilige Vorstand bleibt bis zu
einer Neuwahl von Vorstandsmitgliedern im Amt.
§ 5 Der Beirat
Der Vorstand ernennt und entläßt den Beirat. Die
Leiter der Arbeitskreise sind Mitglieder des Beirates. Der Vorstand kann
weitere geeignete Persönlichkeiten berufen. Die Amtszeit endet mit der des
Vorstandes. Der Vorstand konsultiert den Beirat nach eigenem Ermessen. Der
Beirat soll dem Vorstand mit Rat und Tat zur Seite stehen.
§ 6 Die Mitgliederversammlung
a) Die
Mitgliederversammlung ist
beschließendes Organ der Arbeitsgemeinschaft. Sie findet alle 2 Jahre
statt, soweit nicht zwischenzeitliche Tagungen erforderlich werden. Der
Vorstand hat sie ferner auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder
einzuberufen. Von einer Mitgliederversammlung sind die Mitglieder 14 Tage
vor dem Termin unter Bekanntgabe der Tagungsordnung schriftlich oder über
das Mitteilungsblatt "Erbe
und Auftrag" zu verständigen.
b) Die ordentlich einberufene
Mitgliederversammlung ist beschlußfähig.
c) Beschlüsse werden mit
einfacher Mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme
des Vorsitzenden.
d) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist
ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden und vom Protokollführer zu
unterzeichnen ist.
§ 7 Veröffentlichungen
Die Unterrichtung der Mitglieder erfolgt
nach Bedarf durch Rundschreiben, beziehungsweise durch ein vom Vorstand
herausgegebenes Mitteilungsblatt.
§ 8 Auflösung der Arbeitsgemeinschaft
a) Die Auflösung der
Arbeitsgemeinschaft kann auf Beschluß der Mitgliederversammlung mit einer
Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der Mitglieder erfolgen.
b) Bei
Auflösung der Arbeitsgemeinschaft ist das nach Abdeckung sämtlicher
Verbindlichkeiten übrigbleibende Vereins- vermögen der
Prinzessin-Kira-von-Preußen-Stiftung zuzuführen.
§ 9 Allgemeine Bestimmungen
Soweit diese Satzung nichts anderes
bestimmt, gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB über eingetragene
Vereine.
§ 10 Schlußbestimmung
Diese Satzung wurde am 26. Oktober 1958 von
der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt an demselben Tage in
Kraft. Die Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 29. Oktober 1967
und am 14. November 1976 revidiert. Die Satzung wurde von der
Mitgliederversammlung am 22. April 1989, am 4. Mai 1996 und 24. Mai 1997
geändert.
Der Verein ist am 5. Januar 1959 unter Geschäfts-Nr. 24 VR 4209 beim
Vereinsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen worden.
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